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Tele­mar­ke­ting Agentur » Kalt­ak­quise und die DSGVO: Erlaubt oder verboten?

Ist Kalt­ak­quise verboten oder erlaubt? Welchen Einfluss haben die DSGVO und das UWG auf diese Frage? Und ist die Rechts­lage bei Cold Calls im Privat­kun­den­um­feld eine andere als bei Busi­ness to Busi­ness Kontakten?

Kaltakquise Angebot

Unter­schied zwischen DSGVO und UWG

Die Daten­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (DSGVO) ist eine in der Euro­päi­schen Union gültige und seit Mai 2018 verbind­liche Verord­nung zur Wahrung der Rechte und des Schutzes natür­li­cher Personen und ihrer perso­nen­be­zo­genen Daten.

Das Gesetz gegen den unlau­teren Wett­be­werb (UWG) bildet in Deutsch­land das Funda­ment zur Bekämp­fung und Unter­bin­dung des unlau­teren Wett­be­werbs. Ob und unter welchen Voraus­set­zungen Cold Calls und tele­fo­ni­sche Kalt­ak­quise verboten oder erlaubt sind regelt dort der Para­graph 7 “Unzu­mut­bare Belästigungen”.

Zusam­men­ge­fasst:

  • Die DSGVO regelt den Datenschutz. 
  • Das UWG unter­bindet den unlau­teren Wettbewerb.

Was ändert sich bei der Kalt­ak­quise unter DSGVO?

Der tele­fo­ni­sche Kalt­kon­takt als solches ist nicht mittelbar von der DSGVO betroffen. Denn ob dies verboten oder erlaubt ist, regelt in Deutsch­land das UWG. Der Umgang mit den in der Akquise gesam­melten Daten ändert sich aller­dings. Das alte Bundes­­­da­­ten­­schutz-Gesetz (BDSG) war in Deutsch­land schon sehr gut aufge­stellt, die DSGVO geht aller­dings beim Recht auf Selbst­be­stimmt­heit über die eigenen Daten einen guten Schritt voran. Das neue BDSG ergänzt die DSGVO noch in einigen Punkten und regelt zum Beispiel die konkrete Straf­bar­keit bei Verstößen über reine Bußgelder hinaus.

Kalt kontak­tieren: verboten oder erlaubt?

Sind Cold Calls nun verboten oder erlaubt? In erster Linie muss man unter­scheiden, ob man Privat­kunden, also B2C (Busi­ness to Consumer), kalt akqui­riert oder ob die Akquise im Geschäfts­kun­den­um­feld, also B2B (Busi­ness to Busi­ness), durch­ge­führt wird.

B2C-Kalt­ak­­quise am Telefon ist per Gesetz erstmal verboten. Es sei denn, die Person hat im Vorfeld ausdrück­lich eine Einwil­li­gung erteilt. Das Gleiche gilt für den Kalt­kon­takt per Email oder anderen elek­tro­ni­schen Kontakt­mög­lich­keiten wie WhatsApp oder SMS.

Die B2B Kalt­ak­quise (Busi­­ness-to-Busi­­ness) unter­liegt laut dem Gesetz gegen den unlau­teren Wett­be­werb (UWG) anderen Regu­la­rien und Voraus­set­zungen als im Endkunden-Markt. Es gilt zwar auch hier, dass sie verboten ist, aller­dings ist es unter Geschäfts­kunden ausrei­chend, wenn zumin­dest mutmaß­lich eine Einwil­li­gung erteilt wird, um tele­fo­nisch kalt zu akqui­rieren. Das ist dann der Fall, wenn das zu bewer­bende Produkt oder die entspre­chende Dienst­leis­tung für das kalt­kon­tak­tierte Unter­nehmen ebenso mutmaß­lich von Inter­esse ist (wie die tele­fo­ni­sche Kontakt­auf­nahme) und der Ange­ru­fene mutmaß­lich zum aktu­ellen Zeit­punkt gerade auch mit einer tele­fo­ni­schen Kontakt­auf­nahme einver­standen ist. Diese Passage lässt natür­lich wieder Spiel­raum offen und stellt den Vertriebler vor die Frage: „Wann kann ich von einer mutmaß­li­chen Einwil­li­gung ausgehen?“ Das Risiko einer Fehl­ein­schät­zung trägt leider ausschließ­lich der Werbende bzw. der Kaltakquisiteur.

Tele­fo­ni­sche Termin­ver­ein­ba­rung unter DSGVO und UWG

Als Beispiel für rechts­si­chere Kalt­ak­quise im B2B-Umfeld nehmen wir eines der Tele­­mar­­ke­­ting-Projekte von triveo Telemarketing. 

Wir arbeiten bereits seit Jahren erfolg­reich mit dem nieder­län­di­schen Unter­nehmen CSi Palle­ti­sing zusammen. Einer der führenden Hersteller von Pale­t­­tier-Systemen. Wie Sie auch bei unserem ausführ­li­chen Erfah­rungs­be­richt nach­lesen können, ist es unser Auftrag in Deutsch­land neue Kunden per Cold Call zu akqui­rieren. Dabei haben viele der Unter­nehmen bisher noch keinen oder nur flüch­tigen Kontakt zu CSi. Es handelt sich dabei also um eine soge­nannte kalte Kontakt­auf­nahme zur Außen­dienst­ter­mi­nie­rung vor Ort beim poten­zi­ellen Kunden. Dabei rufen wir natür­lich keine Soft­ware­häuser oder Apotheken an, sondern Unter­nehmen die der Ziel­gruppe von CSi entspre­chen, da sie Waren in Form und Menge produ­zieren, die vermuten lassen, dass eine auto­ma­ti­sche Palet­tie­rung sinn­voll sein könnte. Damit haben CSi und triveo Tele­mar­ke­ting die Voraus­set­zung erfüllt, tele­fo­ni­sche Kalt­ak­quise UWG-Konform durchzuführen.

Email-Marke­­ting ohne vorhe­rige Zustim­mung ist eben­falls verboten. Daher erfragen wir während der der tele­fo­ni­schen Akquise, ob wir weiter­füh­rende Infor­ma­tionen per Mail zusenden dürfen oder ob die Ansprech­partner zukünftig per News­letter über rele­vante Ereig­nisse aus der Branche infor­miert werden möchten und vali­dieren ein “Ja” auch zusätz­lich mit einem Bestä­ti­gungs­link zur Anmel­dung. Damit befinden wir uns auch bei dem Email Marke­ting auf der sicheren Seite.

Ist Kalt­ak­quise aufgrund der DSGVO nun verboten?

Ein riesen Unsi­cher­heits­faktor ob Kalt­ak­quise verboten oder unter gewissen Voraus­set­zungen erlaubt ist, ist die 2018 in Kraft getre­tene Daten­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (DSGVO).

Ob Kalt­ak­quise erlaubt ist oder nicht, regelt auch nach Inkraft­treten der DSGVO ausschließ­lich das Gesetz gegen den unlau­teren Wett­be­werb (UWG). Eine geset­zes­kon­forme kalte Akqui­si­tion im B2B-Markt ist auch mit der DSGVO noch in Ordnung. Der Schutz der Daten selbst genießt mit der DSGVO nun aber eine noch höhere Prio­rität. In Deutsch­land war der Daten­schutz­stan­dard aller­dings schon vor der DSGVO enorm hoch, sodass wir bei triveo Tele­mar­ke­ting im Allge­meinen nur klei­nere Anpas­sungen vornehmen mussten.

Was wir bei der Kalt­ak­quise unter DSGVO beachten

  • Adress- und Kontakt­daten, die uns von unseren Kunden zur Verfü­gung gestellt werden, werden von ihnen auch direkt in die Customer Rela­tions Manage­ment Instanz von salesforce.com über­tragen. Dadurch werden keine Daten dieser Art mehr per Mail oder andere Wege versendet.
  • Wir verwerten ausschließ­lich Daten von Unter­nehmen und Ansprech­per­sonen, die im Zusam­men­hang mit ihrer Tätig­keit stehen. Infor­ma­tionen über Urlaube, Krank­heit, Mutter­schutz und vergleich­bare private Dinge werden nicht vermerkt.
  • Unsere Sales Profis sperren den PC beim Verlassen des Arbeits­platzes, um Zugriff dritter auf die Daten zu vermeiden.
  • Die PCs erlauben kein Einste­cken von externen Speichermedien.
  • Unsere Büros sind nur für Mitar­beiter von triveo Tele­mar­ke­ting zugäng­lich. Besu­cher und Kunden erhalten nur nach Anmel­dung zutritt.
  • Wir schulen unsere Mitar­beiter und sensi­bi­li­sieren sie für die Einhal­tung unserer Richt­li­nien und der DSGVO bzw. des BDSG.
Kaltakquise DSGVO
Alex­andra H. / pixelio.de

6 Fakten zur DSGVO

Daten, die über die Akquise gewonnen werden, müssen DSGVO-konform abge­legt und verar­beitet werden. Nach­fol­gend ein paar Fakten zur DSGVO, die in diesem Zusam­men­hang rele­vant sind.

  1. Alle Unter­nehmen, die in der EU perso­nen­be­zo­gene Daten verar­beiten unter­liegen der Daten­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung. Diese regelt die Art der Erhe­bung, Spei­che­rung und weitere Verwen­dung sowie Über­tra­gung an Dritte.
  2. Die Daten können auch, unter gewissen Voraus­set­zungen, außer­halb der EU gespei­chert werden.
  3. Das Sammeln von perso­nen­be­zo­genen Daten ist verboten, kann aber durch Gesetze wie das neue Bundes­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG), dem Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) oder eben der Daten­schutz Grund­ver­ord­nung (DSGVO) erlaubt werden. Selbst­ver­ständ­lich können auch natür­liche Personen ihre Erlaubnis erteilen.
  4. Perso­nen­be­zo­gene Daten sind z. B.: Name, Adresse, E‑Mail-Adresse, Tele­fon­nummer, Geburtstag, Konto­daten, Kfz-Kenn­­zei­chen oder Standortdaten.
  5. Es dürfen grund­sätz­lich nur die Daten gesam­melt werden, die man zwin­gend zur Vertrags- oder Dienst­leis­tungs­er­fül­lung benö­tigt und auch nur dafür dürfen die Daten genutzt werden. 
  6. Personen deren Daten erhoben und gespei­chert wurden, können die Löschung der Daten oder einen voll­stän­digen Auszug der gespei­cherten Daten verlangen. 

DSGVO und salesforce.com CRM

Das CRM von salesforce.com ist Nummer 1 bei den cloud­ba­sierten Soft­ware­lö­sungen dieser Art. Wir nutzen diese Vertriebs­da­ten­bank für unsere Tele­­mar­­ke­­ting-Projekte. Unsere Kunden legen dort ihre Adress­daten ab, die wir im Rahmen einer Tele­­mar­­ke­­ting-Kampagne angehen und bear­beiten sollen. Sales­force selbst sorgt im Rahmen des tech­nisch mach­baren für best­mög­liche Daten­si­cher­heit und kann etliche rele­vante Zerti­fi­zie­rungen vorweisen. Unter anderem die Zerti­fi­zie­rung nach ISO 27001 für die stän­dige Weiter­ent­wick­lung und Verbes­se­rung bei dem zugrun­de­lie­genden Infor­­ma­­ti­on­s­­si­cher­heits-Mana­ge­­men­t­­sys­­tems der jewei­ligen Softwarelösung.

Die Daten sind demnach sicher und die Spei­che­rung und Hand­habe entspre­chen allen Anfor­de­rungen die die DSGVO und das neue BDSG an uns und salesforce.com stellen.

Kalt­ak­quise DSGVO-konform umsetzen

Triveo, Ihre Tele­mar­ke­ting Agentur für Kalt­ak­quise B2B hat schon hunderte Akquise-Projekte in diversen Bran­chen und für unter­schied­lichste Kunden erfolg­reich umge­setzt. Legen Sie dieses sensible Thema vertrau­ens­voll in die Hände von Akquise-Profis. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen auf wie auch Sie mit Hilfe einer erfah­renen Tele­mar­ke­ting und Kalt­ak­quise Agentur im schwie­rigen B2B-Umfeld mit profes­sio­neller Akquise mehr Kunden errei­chen und damit auch mehr Umsatz gene­rieren können.

Mit dem von uns genutzten CRM von salesforce.com und unseren auch auf Daten­schutz geschulten Sales Experten, können wir garan­tieren, dass die von triveo Tele­mar­ke­ting durch­ge­führte tele­fo­ni­sche Kalt­ak­quise den DSGVO-Anfor­­de­­rungen entspricht.

Die Themen DSGVO, UWG und tele­fo­ni­sche Kalt­ak­quise unter­liegen zu Recht einem beson­deren Inter­esse. Wir nehmen uns selbst­ver­ständ­lich die Zeit, um Ihnen konkrete Möglich­keiten in Ihrem Busi­ness aufzu­zeigen und gehen gerne auf Ihre Fragen bezüg­lich des Daten­schutzes und sons­tige Fragen ein. Kontak­tieren Sie uns per Telefon, Email oder Chat und lassen Sie sich überzeugen.

*Dieser Artikel soll nicht als Rechts­be­ra­tung verstanden werden. Wir über­nehmen keine Verant­wor­tung auf tatsäch­liche Voll­stän­dig­keit. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.


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